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Dieses Thema hat 4 Antworten
und wurde 180 mal aufgerufen
 Allgemein
PowerBauer Offline



Beiträge: 87

18.10.2012 12:16
Besteuerung Antworten

Guten Tag zusammen,

Ich bin die Tage mal über das Thema Besteuerung der ATV's gestolpert, kurz gesagt, die meisten, wenn nicht gar alle von uns zahlen zu viel Steuer.
Ja, ich weiß, klingt zu schön um wahr zu sein. Im Bodensee Forum wird und wurde das Thema ausführlich diskutiert (kann man auch ohne Anmeldung lesen).

Der Hauptpunkt ist im folgenden Zitat gut erklärt:

"LOFs mit Fahrzeugklasse 89 unter "J" ,unter "4" die Kennung 1000 oder 2000 sowie unter "14" und "14.1" jeweils ein Strich oder "NICHT BEKANNT" etc. werden nach der technischen GESAMTMASSE in kg berechnet....alles weitere siehst du auf den Bescheid.....

grüsse D."

PowerBauer Offline



Beiträge: 87

18.10.2012 12:19
#2 RE: Besteuerung Antworten

Hier noch zusätzlich zwei Links dazu:

http://quad-forum.eu/showthread.php/5443...erechnung/page5

http://www.quadfreunde.org/f/viewtopic.p...t=1371&start=60


Viele Grüße und viel Erfolg,

Der PowerBauer :)

Martin Offline



Beiträge: 28

23.10.2012 11:13
#3 RE: Besteuerung Antworten

Hallo PowerBauer ganz so einfach ist es leider nicht, lese mal unten die können machen was sie wollen

PowerBauer Offline



Beiträge: 87

27.10.2012 14:54
#4 RE: Besteuerung Antworten

Zitat von Treeworker77
Hallo Leute ,
Es Kommt bei euch auch auf die Leermasse der Atv´s an.Wenn euer Atv weniger als 350 KG leer Gewicht hat fallt es under die Richtline97/24/eg und wird somit wie im "§ 9 Abs.1 Nr.2b KraftStG " versteuert.

MFG Treeworker77
Treeworker,

sorry aber genau DAS ist falsch!! das gilt NUR bei Fahrzeugen mit einer L7E oder L5P Zulassung (VKP!) bzw. COC! und NICHT für LOF/ZM.!!!!!

Da ist ja der Salat es gibt KEINEN § wo drin steht wieviel ein LOF FAHRZEUG MINDESTENS WIEGEN MUSS!!! Punkt! .... siehe dazu folgendes:

http://europa.eu/legislation_summari.../l21221_de.htm

und unter dem "§ 9 Abs.1 Nr.2b KraftStG "

steht NUR das:!


2b. dreirädrige und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit Hubkolbenmotoren, die unter den Anwendungsbereich der Richtlinie
97/24/EG fallen, für je 100 Kubikzentimeter Hubraum oder einen Teil davon, wenn sie

a) die verbindlichen Grenzwerte nach Zeile A (2003) der Tabelle zu Nummer 2.2.1.1.5 in Kapitel 5 Anhang II
der Richtlinie 97/24/EG einhalten und angetrieben werden
aa) durch Fremdzündungsmotor 21,07 EUR, bb) durch Selbstzündungsmotor 33,29 EUR, b) die Voraussetzungen nach Buchstabe a nicht erfüllen und angetrieben werden
aa) durch Fremdzündungsmotor 25,36 EUR, bb) durch Selbstzündungsmotor 37,58 EUR;


und das WIEDERUM hat NICHS mit der T5 Besteuerung (LOF ZM = TRAKTOR über 45km/h!) zu tun.Und die gilt! und nichts anderes!

Es geht hier rein um die Fahrzeuge die der TYPENKLASSE 89 angehören.....

grüsse Dalibor

PowerBauer Offline



Beiträge: 87

27.10.2012 15:02
#5 RE: Besteuerung Antworten

Hallo Martin,
dort hab ich Dir mal den entsprechenden Passus rauskopiert und wenn man sich die Mühe macht und es nach liest, dann hat "Dalibor" tatsächlich Recht. Und ja, ich kenne dieses Schreiben, hab ich Mitte 2009 auch bekommen. Und sobald das Finanzamt es mal geschafft hat mir nen neuen Bescheid zu schicken, werde ich zum einen sehen, was aktuell vergeben wird und ggf zum andern mal da vorstellig werden, denn diese Steuer ist Bundessache und da kann halt nicht jedes Land machen, was es gern möchte.

Aber ich möchte dazu natürlich möglichst viel von Euren Erfahrungen hören bzw. lesen, da ich das ganze sehr interessant finde.


MfG

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